Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz

Auf dieser Seite finden Sie umfassende Informationen über das Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (BFSG). Sie dient dazu, Ihnen einen Überblick über die Anforderungen zur Einhaltung der Barrierefreiheit zu geben und zu erläutern, wie wir Sie bei der Umsetzung dieser Vorgaben unterstützen können. Für weiterführende Informationen kontaktieren Sie uns gerne.

Barrierefreiheit auf Webseiten - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025

Was ist das BFSG?

Das Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen sicherzustellen. Dies stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf gesellschaftliche Teilhabe und harmonisiert den europäischen Binnenmarkt.

Das BFSG legt fest, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen so gestaltet sein müssen, dass sie für Menschen mit verschiedenen Behinderungen zugänglich und nutzbar sind. Dazu gehören beispielsweise Hardwaresysteme, Selbstbedienungsterminals und Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, wie Telekommunikations- und audiovisuelle Mediendienste. Auch E-Book-Lesegeräte und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, wie Websites, fallen unter die Regelungen des BFSG.

Neben den direkten Vorteilen für Menschen mit Behinderungen profitieren auch ältere Menschen, Menschen mit temporären Einschränkungen sowie die allgemeine Bevölkerung von der verbesserten Zugänglichkeit und Nutzerfreundlichkeit der Produkte und Dienstleistungen.

Das BFSG basiert auf der EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) und den Normen der EN 301 549, die konkrete Anforderungen an die Barrierefreiheit definieren. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Websites und Apps den Standards entsprechen, und eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen, die über die Zugänglichkeit und mögliche Einschränkungen informiert.

Bin ich betroffen?

Das BFSG gilt für alle Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden. Dazu zählen unter anderem Hardwaresysteme, Selbst­bedienungs­terminals, Verbraucher­endgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, E-Book-Lesegeräte sowie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Angebote in diesen Bereichen den Barriere­freiheits­anforderungen entsprechen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von der Barriere­freiheits­pflicht:

Ausnahmen von der Barrierefreiheitspflicht:

Private Angebote

Produkte und Dienstleistungen, die ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt sind, sind von den Anforderungen des BFSG ausgenommen.

Rein geschäftliche (B2B) Angebote

Angebote, die ausschließlich an andere Unternehmen (Business-to-Business) gerichtet sind, fallen nicht unter das BFSG.

Kleinstunternehmen

Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro sind von der Barrierefreiheitspflicht befreit.

Wirtschaftlich untragbare Änderungen

Wenn die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen wirtschaftlich untragbar ist, können Unternehmen von der Pflicht befreit werden.

Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung

Unternehmen, die die Barriere­freiheits­anforderungen nicht einhalten, können von einer Überwachungs­behörde zur Herstellung der Barrierefreiheit aufgefordert werden. Sollte ein Unternehmen dieser Aufforderung nicht nachkommen, können Sanktionen in Form von Bußgeldern oder der Abschaltung Ihrer Website auf Sie zukommen.

Was ist zu tun?

Ab dem 28. Juni 2025 müssen Websites und Apps den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen. Dies basiert auf der EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) und den Normen der EN 301 549.

Anforderungen an barrierefreie Websites

Einhaltung der EN 301 549

Websites und Apps müssen den Anforderungen der EN 301 549 entsprechen. Diese Norm orientiert sich an den internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1, Level AA). Die Einhaltung dieser Norm stellt sicher, dass digitale Inhalte für Menschen mit verschiedenen Behinderungen zugänglich sind.

Barrierefreiheitserklärung

Eine Erklärung zur Barrierefreiheit muss auf der Website veröffentlicht werden. Diese muss Informationen über die Barrierefreiheit der Website und die nicht barrierefreien Bereiche enthalten sowie eine Kontaktmöglichkeit zur Meldung von Barrieren. Dies gibt den Nutzern die Möglichkeit, auf Probleme hinzuweisen und trägt zur kontinuierlichen Verbesserung der Zugänglichkeit bei.

Berücksichtigung von Drittanbietern

Funktionen, die von Drittanbietern eingebunden wurden, müssen ebenfalls barrierefrei sein. Alternativ müssen barrierefreie Versionen angeboten werden. Dies umfasst z.B. eingebettete Videos, Zahlungsabwicklungen oder andere externe Dienstleistungen, die in Ihre Website integriert sind.

Checkliste für Barrierefreiheit nach EN 301 549

Farbkontrast

Hoher Kontrast, Farben nicht als einziges Unterscheidungsmerkmal verwenden

Bedienung von Links und Schaltflächen

Über die Tab-Taste erreichbar, visuell hervorgehoben, mit Enter auslösbar

Screenreader-Kompatibilität:

Richtige Überschriftenstruktur, ALT-Tags für Bilder

Verständliche Sprache:

Kurze, klare Sätze, einfacher Satzbau, keine Fremdwörter

Barrierefreie Formulare:

Kontaktformulare, Anfrageformulare, Bewertungsformulare, Anmeldefelder, Warenkorb, Bezahlvorgang

Barrierefreie Audios und Videos:

Bereitstellung von Transkripten

Barrierefreie Bilder:

Richtige Auszeichnung und Beschreibung

Wie können wir Sie unterstützen?

Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Website barrierefrei zu gestalten. Unsere Unterstützung als Agentur umfasst alle Schritte zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und sorgt dafür, dass Ihre Online-Präsenz den Vorgaben des BFSG entspricht. Gemeinsam arbeiten wir daran, Ihre Website für alle Nutzer zugänglich zu machen.

Unsere Dienstleistungen als Internetagentur im Detail

Beratung und Analyse

Wir führen eine umfassende Analyse Ihrer aktuellen Website durch, um bestehende Barrieren zu identifizieren. Anschließend beraten wir Sie, welche Schritte erforderlich sind, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten.Websites und Apps müssen den Anforderungen der EN 301 549 entsprechen. Diese Norm orientiert sich an den internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1, Level AA). Die Einhaltung dieser Norm stellt sicher, dass digitale Inhalte für Menschen mit verschiedenen Behinderungen zugänglich sind.

Individuelle Lösungskonzepte

Basierend auf der Analyse entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungskonzepte, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse und die Anforderungen Ihrer Nutzer abgestimmt sind.

Implementierung

Unser Team setzt die erforderlichen Änderungen um, um sicherzustellen, dass Ihre Website den Normen der EN 301 549 entspricht. Dabei berücksichtigen wir alle Aspekte der Barrierefreiheit, von der technischen Umsetzung bis hin zur Gestaltung und Benutzerfreundlichkeit.

Schulung und Sensibilisierung

Wir bieten Schulungen für Ihre Mitarbeiter an, um das Bewusstsein für Barrierefreiheit zu stärken und ihnen das nötige Wissen zur Pflege und Weiterentwicklung barrierefreier Inhalte zu vermitteln.

Kontinuierliche Überprüfung und Wartung

Nach der Umsetzung der Barrierefreiheitsmaßnahmen bieten wir regelmäßige Überprüfungen und Wartung an, um sicherzustellen, dass Ihre Website dauerhaft den Anforderungen entspricht und auf dem neuesten Stand bleibt.

Unterstützung auf verschiedenen Plattformen

Wir unterstützen Sie bei der Konzeption und Umsetzung der Barrierefreiheit auf den folgenden Systemen:

  • Typo3
  • WordPress
  • WooCommerce
  • OXID eShop
  • Individuelle Programmierung

 

Weitere Informationen

Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie bei Ihrem Vorhaben zu unterstützen. Kontaktieren Sie uns, um zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, die Barrierefreiheit Ihrer Website zu gewährleisten und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.